כֹּל שֶׁהוּא יָד וְלֹא שׁוֹמֵר, מִטַּמֵּא וּמְטַמֵּא וְלֹא מִצְטָרֵף. שׁוֹמֵר, אַף עַל פִּי שֶׁאֵינוֹ יָד, מִטַּמֵּא וּמְטַמֵּא וּמִצְטָרֵף. לֹא שׁוֹמֵר וְלֹא יָד, לֹא מִטַּמֵּא וְלֹא מְטַמֵּא: Alles, was Griff1 Der ungenießbare Teil von genießbaren Pflanzen und Lebewesen, an dem sie festgehalten werden können, z. B. der Stiel einer Frucht, der Knochen, an dem Fleisch haftet. und nicht Schutz2 Des essbaren Gegenstandes. ist, wird unrein3 Wenn der essbare Gegenstand verunreinigt wird, so werden Griff und Schutz ebenfalls unrein, obwohl sie nicht genießbar sind und für sich allein nicht unrein werden könnten. und lässt unrein werden4 Durch das Anrühren von Unreinem an Griff oder Schutz kann der essbare Gegenstand unrein werden, obwohl er nicht unmittelbar berührt wurde., vereinigt sich aber nicht5 Wenn der unrein gewordene essbare Gegenstand ohne den Griff und den Schutz die zur Weiterverunreinigung notwendige Größe eines Eies (vgl. Para XI, 3; Tohor. II, 1) nicht hat, sie aber durch Hinzurechnung von Griff und Hülle erreichen würde. Nach Maim. הל׳ טומאת אוכלין ד׳ א׳ und Raschi zu Pes. 33b s. v. בכביצה, Raschbam B. b. 80a s. v. ולא משקה kann Genießbares auch in kleinster Quantität unrein werden, so dass hinsichtlich des Unreinwerdens die etwaige Hinzurechnung von Griff und Schutz nicht in Betracht kommt. Aber nach R. Tam in Tos. zu 33b Sabb. 91a s. v. אי u. ö. muss Genießbares auch zum Unreinwerden mindestens Eigröße haben. Dann käme die Hinzurechnung von Griff und Schutz auch hierbei in Betracht.. Schutz, obwohl nicht Griff, wird unrein3 Wenn der essbare Gegenstand verunreinigt wird, so werden Griff und Schutz ebenfalls unrein, obwohl sie nicht genießbar sind und für sich allein nicht unrein werden könnten., lässt unrein werden4 Durch das Anrühren von Unreinem an Griff oder Schutz kann der essbare Gegenstand unrein werden, obwohl er nicht unmittelbar berührt wurde. und verunreinigt sich5 Wenn der unrein gewordene essbare Gegenstand ohne den Griff und den Schutz die zur Weiterverunreinigung notwendige Größe eines Eies (vgl. Para XI, 3; Tohor. II, 1) nicht hat, sie aber durch Hinzurechnung von Griff und Hülle erreichen würde. Nach Maim. הל׳ טומאת אוכלין ד׳ א׳ und Raschi zu Pes. 33b s. v. בכביצה, Raschbam B. b. 80a s. v. ולא משקה kann Genießbares auch in kleinster Quantität unrein werden, so dass hinsichtlich des Unreinwerdens die etwaige Hinzurechnung von Griff und Schutz nicht in Betracht kommt. Aber nach R. Tam in Tos. zu 33b Sabb. 91a s. v. אי u. ö. muss Genießbares auch zum Unreinwerden mindestens Eigröße haben. Dann käme die Hinzurechnung von Griff und Schutz auch hierbei in Betracht.. (Was) nicht Schutz und nicht Griff ist, wird nicht unrein6 Durch Verunreinigung des mit ihm verbundenen essbaren Gegenstandes. und lässt nicht unrein werden7 Durch seine Verunreinigung verunreinigt er den Gegenstand nicht. Noch weniger verbindet er sich mit ihm..
שָׁרְשֵׁי הַשּׁוּם וְהַבְּצָלִים וְהַקַּפְלוֹטוֹת בִּזְמַן שֶׁהֵן לַחִין, וְהַפִּטְמָא שֶׁלָּהֶן בֵּין לַחָה בֵּין יְבֵשָׁה, וְהָעַמּוּד שֶׁהוּא מְכֻוָּן כְּנֶגֶד הָאֹכֶל, שָׁרְשֵׁי הַחֲזָרִים וְהַצְּנוֹן וְהַנָּפוּס, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, שֹׁרֶשׁ צְנוֹן גָּדוֹל מִצְטָרֵף, וְהַסִּיב שֶׁלּוֹ, אֵינוֹ מִצְטָרֵף. שָׁרְשֵׁי הַמִּתְנָא וְהַפֵּיגָם וְיַרְקוֹת שָׂדֶה וְיַרְקוֹת גִּנָּה שֶׁעֲקָרָן לְשָׁתְלָן, וְהַשִּׁדְרָה שֶׁל שִׁבֹּלֶת וְהַלְּבוּשׁ שֶׁלָּהּ, רַבִּי אֶלְעָזָר אוֹמֵר, אַף הַסִּיג שֶׁל רְצָפוֹת, הֲרֵי אֵלּוּ מִטַּמְּאִין וּמְטַמְּאִים וּמִצְטָרְפִין: Die Wurzeln des Knoblauches, der Zwiebeln und der Kaflote8 Kaflot ist eine Lauchart; vgl. Löw, Flora II, 137., wenn sie noch frisch sind, und ihre Blattkrone9 Der Kranz der ehemaligen Blütenblätter., mag sie frisch oder trocken sein, und die Säule10 Nach dem R. Hai zugeschrieb. Kommentar u. Aruch: Das Mittelstück, in dessen oberem Teile der Samen liegt., soweit sie im Genießbaren ist11 Wörtlich: soweit sie entspricht Der Teil, der nicht im Genießbaren liegt, gilt nicht als dessen Schutz; s. die nächste Mischna., die Wurzeln des Lattichs12 חזרים = חזרת, Rasch und Rosch; nach Löw, Aram. Pflanz. 175, pl. von חזרת, des Rettichs und der Steckrübe13 Nach Löw, Flora I, 515; nach Maim. eine Art Rettich., …14 Hierzu gehören als Nachsatz die Schlussworte der Mischna כר׳ הרי אלו מיטמאין: denn alles Angeführte gilt als Schutz für den genießbaren Teil der Frucht. — Die Worte: „Das sind … vereinigen sich nicht“ und „R. Elasar … Boden“ sind in die Mischna R. Meir’s eingeschoben.. Das sind die Worte R. Meir’s. R. Jehuda sagt: Die Wurzel des großen Rettichs vereinigt sich, aber seine feine Fasern vereinigen sich nicht. Die Wurzel der Fenchelmerke15 Nach Löw, Aram. Pflanzennamen, 261., der Raute16 Löw, Flora III, 317., der Feldgemüse und der Gartengemüse, die man ausgerodet hat, um sie (neu) einzusetzen, das Mittelstück der Ähre17 An dem die Getreidekörner sitzen., ihre Hüllblätter18 Spelzblätter, die das Getreidekorn umschließen. …15 Nach Löw, Aram. Pflanzennamen, 261.. R. Elasar sagt: auch der Staub auf den Wurzeln19 So Rasch nach Aruch. סיג soll gleich dem bibl. סיג, Schlacke, sein und hier in Übertragung die Bedeutung von Staub haben. רצפות ist vielleicht als pl. von רצפה Boden, in übertragenem Sinne auf die im Boden liegenden genießbaren Wurzeln gebraucht.. (All) diese werden unrein, lassen unrein werden und vereinigen sich20 Weil sie als Schutz des Genießbaren gelten. — Vgl. Mischna 1..
אֵלּוּ מִטַּמְּאִין וּמְטַמְּאִין וְלֹא מִצְטָרְפִין. שָׁרְשֵׁי הַשּׁוּם וְהַבְּצָלִים וְהַקַּפְלוֹטוֹת בִּזְמַן שֶׁהֵם יְבֵשִׁים, וְהָעַמּוּד שֶׁאֵינוֹ מְכֻוָּן כְּנֶגֶד הָאֹכֶל, וְיַד הַפַּרְכִּיל טֶפַח מִכָּאן וְטֶפַח מִכָּאן, יַד הָאֶשְׁכּוֹל כָּל שֶׁהוּא, וְזָנָב שֶׁל אֶשְׁכּוֹל שֶׁרִקְּנוֹ, וְיַד הַמַּכְבֵּד שֶׁל תְּמָרָה אַרְבָּעָה טְפָחִים, וְקָנֶה שֶׁל שִׁבֹּלֶת שְׁלשָׁה טְפָחִים, וְיַד כָּל הַנִּקְצָרִים שְׁלשָׁה, וְשֶׁאֵין דַּרְכָּן לִקָּצֵר יְדֵיהֶם וְשָׁרְשֵׁיהֶם כָּל שֶׁהֵן, וּמַלְעִין שֶׁל שִׁבֳּלִין, הֲרֵי אֵלּוּ מִטַּמְּאִים וּמְטַמְּאִין וְלֹא מִצְטָרְפִין: Folgende werden unrein und lassen unrein werden, vereinigen sich aber nicht21 Weil sie wohl Griff, aber nicht Schutz sind; vgl. Mischna 1.: Die Wurzeln des Knoblauchs, der Zwiebeln und der Kaflote8 Kaflot ist eine Lauchart; vgl. Löw, Flora II, 137., wenn sie trocken sind, die Säule10 Nach dem R. Hai zugeschrieb. Kommentar u. Aruch: Das Mittelstück, in dessen oberem Teile der Samen liegt., soweit sie nicht im Genießbaren ist11 Wörtlich: soweit sie entspricht Der Teil, der nicht im Genießbaren liegt, gilt nicht als dessen Schutz; s. die nächste Mischna., der Griff der Rebe22 Das Stück der Rebe, mit dem man die Traube hält., von beiden Seiten23 Der daran hängenden Traube. (bis) eine Handbreit lang, der Griff der Traube24 Der Stiel der Traube, der an der Rebe sitzt., in jeder Länge25 Der Stiel mag noch so lang sein, er gilt doch noch als zu den Beeren gehöriger Griff. Andererseits gilt auch der dicht an den Beeren sitzende Teil nicht als ihr Schutz, dass er sich etwa mit ihnen zur Eigröße vereinigen könnte., das Gerippe der leeren Traube26 Von der die meisten Beeren abgenommen sind, aber vereinzelte Beeren hängen noch an ihm. Dieses Traubengerippe gilt in jeder Größe als Griff der noch verbliebenen Beeren. S. a. Mischna 5., der Griff des Dattelbüschels (bis) vier Handbreiten lang27 Ein 4 Handbreiten langes Stück des Zweiges, Körner., der Halm der Ähre (bis) drei Handbreiten lang28, der Griff von allen (Früchten) die gewöhnlich (mit Sense oder Sichel) abgeschnitten werden, (bis) drei (Handbreiten lang) von denen, die gewöhnlich nicht abgeschnitten werden, ihre Griff und ihre Wurzeln in jeder Länge29 Da die Griffe oder Wurzeln abgerissen werden, gelten sie in jeder Länge als Griff; s. a. Anm. 25. und die Granen der Ähren30 Zuweilen hält man die Ähren an den Granen; deshalb gelten auch diese als Griff der Körner.. (All) diese werden unrein, lassen unrein werden, vereinigen sich aber nicht21 Weil sie wohl Griff, aber nicht Schutz sind; vgl. Mischna 1..
אֵלּוּ לֹא מִטַּמְּאִין וְלֹא מְטַמְּאִין וְלֹא מִצְטָרְפִין. שָׁרְשֵׁי קוֹלְסֵי הַכְּרוּב, וְחֻלְפוֹת תְּרָדִים, וְהַלֶּפֶת, אֵת שֶׁדַּרְכָּם לִגָּזֵז וְנֶעֱקְרוּ. רַבִּי יוֹסֵי מְטַמֵּא בְכֻלָּן וּמְטַהֵר בְּשָׁרְשֵׁי קוֹלְסֵי הַכְּרוּב וְהַלָּפֶת: Folgende werden nicht unrein, lassen nicht unrein werden und vereinigen sich nicht31 Weil sie weder als Griff noch als Schutz gelten.: Die Wurzeln der Kohlstengel32 Löw, Flora I, 483. und die wiederausschlagenden Wurzeln33 Die man nach der Ernte in der Erde lässt, damit sie wieder ausschlagen (Maim.). des Mangold und der weißen Rübe34 Löw, Flora I, 487., was gewöhnlich geschnitten wird, auch wenn es ausgerissen wurde35 Wenn die Früchte gewöhnlich abgeschnitten werden, gelten die Wurzeln auch dann nicht als Griff, wenn sie mit herausgezogen wurden und die Frucht an ihnen gehalten wird.. R. Jose erklärt bei allen36 Anderen, die gewöhnlich geschnitten werden und bei Mangoldwurzeln. für unrein37 Sie gelten als Griff, so dass sie selbst unrein werden und die Frucht unrein werden lassen können. S. Anm. 3 u. 4., aber bei den Wurzeln der Kohlstengel und der weißen Rübe für rein38 D. h. sie können nicht unrein werden und werden lassen, weil sie nicht als Griff gelten. S. Anm. 3 u. 4..
כָּל יְדוֹת הָאֳכָלִין שֶׁבְּסָסָן בַּגֹּרֶן, טְהוֹרִים. רַבִּי יוֹסֵי מְטַמֵּא. פְּסִיגָה שֶׁל אֶשְׁכּוֹל שֶׁרִקְּנָהּ, טְהוֹרָה. שִׁיֵּר בָּהּ גַּרְגִּיר אֶחָד, טְמֵאָה. שַׁרְבִיט שֶׁל תְּמָרָה שֶׁרִקְּנוֹ, טָהוֹר. שִׁיֵּר בּוֹ תְּמָרָה אַחַת, טָמֵא. וְכֵן בַּקִּטְנִיּוֹת, שַׁרְבִיט שֶׁרִקְּנוֹ, טָהוֹר. שִׁיֵּר בּוֹ גַּרְגִּיר אֶחָד, טָמֵא. רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן עֲזַרְיָה מְטַהֵר בְּשֶׁל פּוֹל וּמְטַמֵּא בְּשֶׁל קִטְנִיּוֹת, מִפְּנֵי שֶׁהוּא רוֹצֶה בְּמִשְׁמוּשָׁן: Alle Griffe von genießbaren (Früchten), die man auf der Tenne zertreten39 √בסס findet sich sonst nicht in der Mischna, ist wohl gleich der biblischen √בוס, von dem das auch biblische תבוסה abgeleitet ist. hat, sind rein38 D. h. sie können nicht unrein werden und werden lassen, weil sie nicht als Griff gelten. S. Anm. 3 u. 4.. R. Jose erklärt (sie) für unrein37 Sie gelten als Griff, so dass sie selbst unrein werden und die Frucht unrein werden lassen können. S. Anm. 3 u. 4.. — Der Stengel einer Traube40 Eine der kleinen Verästelungen, an denen die Beeren sitzen., die man (von Beeren) entblößte, ist rein41 Gilt nicht als Griff; s. Anm. 38.. Blieb eine Beere daran, so ist er unrein42 Da er als Griff gilt; s. Anm. 37.. Der Stiel einer Dattel43 Der am Dattelbüschel sitzende Stiel, der die einzelnen Datteln hält. Löw, Flora II, S. 333., den man (von Datteln) entblößte, ist rein41 Gilt nicht als Griff; s. Anm. 38., blieb eine Dattel daran, ist er unrein42 Da er als Griff gilt; s. Anm. 37.. Und ebenso bei Hülsenfrüchten: eine Schote, die man entleerte, ist rein44 Da sie weder als Griff noch als Schutz gilt.. Blieb ein Kügelchen45 Die eigentliche Hülsenfrucht. drin, ist sie unrein46 Da sie als Schutz gilt, kann sie selbst unrein werden, werden lassen und sich mit der Frucht vereinigen; s. Anm. 3 u. 4. So nach Raschi, Tos. zu Chul. 119a, Maim., Kommentar, Rasch. Nach Maim. הל׳ טמאת אוכלין ה׳ ט׳ scheint die Schote nur als Griff zu gelten, mit dem man die in ihr angewachsenen Früchte hält; s. תוי״ט s. v. ומטמא, R. Elasar ben Asarja erklärt bei Bohnen für rein47 Da die verhältnismäßig großen Bohnen die Schote weder zum Schutz noch zum Angefasstwerden nötig haben; s. Anm. 46., aber bei (anderen) Hülsenfrüchten für unrein48 Vgl, Anm. 46., weil man (die Schote) bei ihrer Berührung49 Wenn man die anderen Hülsenfrüchte in der Schote in die Hand nimmt, ist es angenehm, dass sie noch in der Schote sind, weil sie durch die Schote vor Staub geschützt werden, oder weil man sie bequemer greifen kann; s. Anm. 46. wünscht.
עֳקָצֵי תְאֵנִים וּגְרוֹגָרוֹת וְהַכְּלוּסִים וְהֶחָרוּבִים, הֲרֵי אֵלּוּ מִטַּמְּאִין וּמְטַמְּאִין וּמִצְטָרְפִין. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, אַף עֹקֶץ דְּלָעַת. עֳקָצֵי הָאַגָּסִין וְהַקְּרֻסְטְמֵלִין וְהַפְּרִישִׁין וְהָעֻזְרָדִין, עֹקֶץ דְּלַעַת טֶפַח, עֹקֶץ קוּנְרָס טֶפַח, רַבִּי אֶלְעָזָר בְּרַבִּי צָדוֹק אוֹמֵר, טְפָחַיִם, הֲרֵי אֵלּוּ מִטַּמְּאִין וּמְטַמְּאִין וְלֹא מִצְטָרְפִים. וּשְׁאָר כָּל הָעֳקָצִים, לֹא מִטַּמְּאִין וְלֹא מְטַמְּאִין: Die Stiele von (frischen) und trockenen Feigen, von Süßholz50 Nach Löw, Flora II, 391 f.; nach Maim. u. Rasch eine Feigenart. und Karoben51 Karobe oder Johannisbrotbaum s. Löw, Flora II, S. 393 ff. werden unrein, lassen unrein werden und vereinigen sich52 Weil diese Stiele zuweilen mit der Frucht gegessen werden, gelten sie als Teil der Frucht (Rasch).. R. Jose sagt: auch der Stiel vom Kürbis. — Die Stiele von Birnen, Krustumilen53 Eine Birnenart; s. Löw II, 237., Mispeln54 Nach Löw, Flora III, S. 244. — פריש wird gewöhnlich als Quitte erklärt; vgl. Löw, III, S, 241 f., der Stiel des Kürbis in Handbreitenlänge55 Gilt bis zu dieser Länge von der Frucht an gerechnet als Griff., der Artischoke56 Löw, Flora I, 408. in Handbreitenlänge55 Gilt bis zu dieser Länge von der Frucht an gerechnet als Griff., R. Elasar ben R. Zadok sagt: (in der Länge von) zwei Handbreiten55 Gilt bis zu dieser Länge von der Frucht an gerechnet als Griff., diese57 Die Stiele von Birnen und von den später genannten Früchten gelten als Griff, aber nicht als Schutz. werden unrein und lassen unrein werden, vereinigen sich aber nicht. Alle übrigen Stiele werden nicht unrein und lassen nicht unrein werden58 Da sie weder als Schutz noch als Griff gelten..